Architekten- und Ingenieurrecht
Wir unterstützen Sie in allen Rechtsfragen, die sich im Spannungsverhältnis zwischen Bauherrn, Planern, Projektsteuerern und Unternehmern im Zusammenhang mit der Konzeption, Planung und Realisierung von Bau- und Ingenieurprojekten, vor allem auch der Vergütung und der Haftung von Planern stellen. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Projektentwicklung, Projektsteuerung und Projektmanagement
- vorausschauende Gestaltung von Planerverträgen (Architektenverträge, Ingenieurverträge, Generalplanerverträge)
- Verträge betreffend die Sanierung und Modernisierung von Bestandsbauten
- das Vertragsverhältnis begleitende Rechtsberatung
- Abrechnung von Architekten- bzw. Ingenieurleistungen nach HOAI, Haftungsfragen
- Durchsetzung von Honorarforderungen einschließlich Forderungssicherung
- Nachtragsmanagement
- Vorzeitige Vertragsbeendigung und ihre Folgen
- Abwehr und Durchsetzung von Zahlungs-, Mängel- und Schadensersatzansprüchen
- Außergerichtliche Streitbeilegung, Schiedsverfahren
- Prozessführung (einschließlich selbständige Beweisverfahren und einstweilige Verfügungsverfahren)
- Effektive Schulungen aller Beteiligten.
- Heinrich-Fuchs-Straße 94-96, 69126 Heidelberg
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