Privates Baurecht
Bauprojekte zeichnen sich durch vielfältige komplexe rechtliche Fragen und viele Beteiligte aus. Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
- Gestaltung von Bauverträgen jeglicher Art für alle Baubeteiligten (VOB/B, BGB, Generalunter- und Generalübernehmerverträge, GMP-Verträge, Nachunternehmerverträge, Rahmenverträge);
- Gestaltung von Verträgen über baubezogene Dienstleistungen, Baustoff-Kaufverträgen etc.
- bezüglich Arbeitsgemeinschaften, Konsortien etc.
- Sanierung und Modernisierung von Bestandsbauten
- Baubegleitenden Rechtsberatung bei Großbaustellen
- Durchsetzung von Werklohnforderungen einschließlich Forderungssicherung; Nachtragsmanagement
- Bewältigung von Bauablaufstörungen (Behinderungen, Bauzeitverlängerungen, Vergütung, Entschädigung, Schadensersatz)
- bei der Vorbereitung und Durchführung von Abnahmen
- Vorzeitigen Vertragsbeendigung und ihren Folgen
- Abwehr und Durchsetzung von Zahlungs-, Mängel- und Schadensersatzansprüchen
- Im Bürgschafts- und Sicherheitenrecht
- Außergerichtlichen Streitbeilegung und Schiedsverfahren
- Prozessführung (einschließlich selbständige Beweisverfahren und einstweilige Verfügungsverfahren)
- Interne Schulungen für alle Projektbeteiligten
- Heinrich-Fuchs-Straße 94, 69126 Heidelberg
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